Steuergesetze unterliegen einem ständigen Wandel. Damit Sie jederzeit gut informiert sind stellen Ihnen unsere Mitarbeiter regelmäßig wissenswerte Neuigkeiten über das Steuergeschehen zusammen. Haben Sie Fragen zu aktuellen Änderungen in Sachen Steuern, Recht, Finanzen und Buchführung? Dann rufen Sie uns an!
1.1. Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen Seit 1. Januar 2022 sind bestimmte Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) von der Einkommensteuer befreit. Gewinne, aber auch Verluste aus befreiten Anlagen sind dann steuerlich unbeachtlich. Eine Gewinnermittlung ist deshalb nicht mehr erforderlich, wenn ausschließlich steuerfreie Anlagen betrieben werden. Dies gilt auch für Altanlagen, die vor dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommen wurden.
A. ERTRAGSTEUERN 1. Verkauf von Kryptowährungen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, die ab dem Jahr 2009 angeschafft wurden, unterliegen zeitlich unbegrenzt der Abgeltungsteuer mit 25 v.H. Wer andere privat erworbene Vermögensgegenstände, z.B. Edelmetalle oder Fremdwährungen, mit Gewinn verkauft, zahlt hierauf Einkommensteuer, jedoch nur, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate liegen.
A. ERTRAGSTEUERN 1. Betriebsaufgabe mit Veräußerungsrente Wird beim Verkauf eines Betriebs vereinbart, dass der Kaufpreis als lebenslange Rente an den Veräußerer gezahlt werden soll, kann der Veräußerer wählen, ob er den gesamten Veräußerungsgewinn sofort versteuern will oder die laufenden Rentenzahlungen jeweils bei Zufluss.