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Neues aus Kugelstadt & Kollegen

Steuergesetze unterliegen einem ständigen Wandel. Damit Sie jederzeit gut informiert sind stellen Ihnen unsere Mitarbeiter regelmäßig wissenswerte Neuigkeiten über das Steuergeschehen zusammen. Haben Sie Fragen zu aktuellen Änderungen in Sachen Steuern, Recht, Finanzen und Buchführung? Dann rufen Sie uns an!

 

Hinweise zum Jahreswechsel 2024/2025

A. RECHTSÄNDERUNGEN


1. Einkommensteuer
Wie geplant wurde der Grundfreibetrag 2024, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird, um weitere 180 € erhöht. Da die Erhöhung rückwirkend für das ganze Jahr gilt, muss die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer für Januar bis November 2024 neu berechnet werden. Die Arbeitnehmer erhalten mit der Lohnabrechnung für Dezember eine Lohnsteuererstattung. Neben dem Grundfreibetrag wurde auch der Kinderfreibetrag 2024 rückwirkend um 114 € je Elternteil erhöht.

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Hinweise Oktober 2024

A. GEPLANTE RECHTSÄNDERUNGEN


Das Bundeskabinett hat in den letzten Monaten mehrere Steueränderungsgesetze beschlossen, die jedoch noch nicht vom Bundestag verabschiedet wurden und zusätzlich der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Mit ziemlicher Sicherheit wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 der einkommensteuerliche Grundfreibetrag um 180 € auf 11.784 € erhöht, d.h. erst bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen über diesem Betrag entsteht Einkommensteuer; für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

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Hinweise Juli 2024

A. EINKOMMENSTEUER

 

1. Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen
Seit 2022 sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) steuerfrei, auch soweit es sich um ältere Anlagen handelt. Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien bis zu einer Leistung von 30 kWp.

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