Hinweise September 2026
Steuererklärungen 2025 – wichtige Fristen und Unterlageneinreichung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Veranlagungsjahr 2025 steht die Abgabe der Steuererklärungen an.
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2025 endet nach aktueller Rechtslage am 01. März 2027.
Damit wir Ihre Steuererklärungen fristgerecht erstellen und beim Finanzamt einreichen können, benötigen wir Ihre vollständigen Unterlagen rechtzeitig.
Bitte reichen Sie uns Ihre Unterlagen daher möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis zum 30. November 2026 ein.
Nur wenn uns Ihre Unterlagen bis zu diesem Datum vollständig vorliegen, können wir die fristgerechte Erstellung und Abgabe Ihrer Steuererklärungen nicht gefährden.
Gehen die Unterlagen erst nach dem 30. November 2026 bei uns ein, können wir aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeit nicht gewährleisten, dass die Erklärungen noch innerhalb der gesetzlichen Frist beim Finanzamt eingereicht werden.
Bitte achten Sie darauf, uns insbesondere folgende Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen (je nach Ihrer persönlichen Situation):
- Einkommensteuer:
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbezugsmitteilungen, Lohnsteuerbescheinigungen
- Bescheinigungen über Kapitaleinkünfte, Dividenden, Zinsen
- Nachweise über sonstige Einkünfte (z. B. Vermietung, selbstständige Tätigkeit)
- Belege zu Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer, etc.)
- Belege zu außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen)
- Gewinnermittlungen / betriebliche Unterlagen (falls zutreffend):
- Vollständige Buchführungsunterlagen (Kontoauszüge, Belege)
- Weitere für Sie relevante Unterlagen:
- Bescheide und Schreiben des Finanzamts
- Nachweise zu Immobilien, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten
Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. Wir unterstützen Sie gern bei der Zusammenstellung.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine allgemeine Information an alle unsere Mandanten handelt.
Sollte Ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 schon erstellt worden sein oder Sie uns bereits sämtliche Unterlagen, die zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärungen 2025 notwendig sind, eingereicht haben, dann können Sie unsere Email ignorieren.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und das rechtzeitige Einreichen Ihrer Unterlagen.